Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt Berherbungsverbot

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Nachdem das neue Beherbergungsverbot erst wenige Tage in Kraft getreten war, kippte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die neue Verordnung zur Behergung von Gästen aus sogenannten Risikogebieten innerhalb Deutschlands am 15. Oktober.

Wie es in der aktuellen Pressemitteilung heißt, sei das Urteil unanfechtbar.

Zitat aus dem Pressebericht: „Es sei zweifelhaft, ob ein derart begrenztes Verbot geeignet und erforderlich sei.“

Für unsere Gäste bedeutet dies, dass Sie bei Anreise kein negatives Corona-Test-Ergebnis vorzulegen haben und ohne weitere Probleme anreisen dürfen.

Alle weiteren geltenden Verordnungen sind natürlich weiterhin zu beachten.

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beherbergungsverbot-in-niedersachsen-vorlaufig-ausser-vollzug-gesetzt-193605.html?fbclid=IwAR3-G1-kC_CNktAXR5Qz1Db-nHfYnbJ926IdQAYO6KltZ_KwK9xYGJ6Ut7I

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